Allgemeine Geschäftsbedingungen
RecruiterFox
1. Anbieter und Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Nutzung der cloudbasierten Software „RecruiterFox“ der
Stratega Unternehmens- und Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH
Moosstr. 12
82319 Starnberg
Deutschland
nachfolgend „Anbieter“.
(2) RecruiterFox richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.
(3) Der Kunde bestätigt im Rahmen der Registrierung gesondert, dass er RecruiterFox ausschließlich zu geschäftlichen, beruflichen oder öffentlich-rechtlichen Zwecken nutzt und nicht als Verbraucher handelt.
(4) Diese AGB gelten unabhängig vom Sitz des Kunden, soweit der Anbieter den Vertragsschluss für das betreffende Land nicht ausdrücklich ausgeschlossen hat. RecruiterFox wird derzeit ausschließlich in deutscher Sprache bereitgestellt.
(5) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, sofern der Anbieter ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(6) Individuelle Vereinbarungen zwischen Anbieter und Kunde haben Vorrang vor diesen AGB. Dies gilt insbesondere für individuell vereinbarte Enterprise-Verträge, Service-Level-Agreements, Vertraulichkeitsvereinbarungen oder sonstige Individualvereinbarungen.
2. Registrierung und Vertragsschluss
(1) Voraussetzung für die Nutzung von RecruiterFox ist die Registrierung eines Kundenkontos.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen und seine hinterlegten Unternehmens-, Kontakt-, Rechnungs- und Steuerdaten aktuell zu halten.
(3) Vor dem Erwerb kostenpflichtiger Leistungen muss der Kunde
- seine Unternehmereigenschaft bzw. geschäftliche Nutzung gesondert bestätigen und
- diesen AGB zustimmen.
(4) Die jeweiligen Produkt-, Tarif-, Token- und Preisinformationen, die dem Kunden unmittelbar vor Beginn des Stripe-Checkout-Prozesses angezeigt werden, sind Bestandteil des jeweiligen Vertrags.
(5) Der Vertrag über die ausgewählte Leistung kommt mit erfolgreichem Abschluss des Checkout-Prozesses und erfolgreicher Autorisierung bzw. Durchführung der vorgesehenen Zahlung über den eingesetzten Zahlungsdienstleister zustande.
(6) Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht. Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, Registrierungen oder Bestellungen abzulehnen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine rechtswidrige, missbräuchliche oder nicht geschäftliche Nutzung bestehen.
(7) Die bei Vertragsschluss geltende Fassung dieser AGB und die jeweiligen Vertragsinformationen werden dem Kunden so bereitgestellt, dass sie vor Abschluss des Vertrags abgerufen und in wiedergabefähiger Form gespeichert werden können.
(8) Der Anbieter ist berechtigt, die jeweils bestätigte AGB-Version, die Bestätigung der geschäftlichen Nutzung sowie Zeitpunkt und technische Transaktionsreferenz des Vertragsschlusses zu Nachweiszwecken zu protokollieren.
3. Vertragsgegenstand
(1) RecruiterFox ist eine cloudbasierte Software-as-a-Service-Lösung zur Unterstützung betrieblicher Recruiting- und Bewerbungsprozesse.
(2) RecruiterFox kann insbesondere folgende Funktionen bereitstellen:
- Analyse und Verarbeitung von Lebensläufen, Anschreiben, Zertifikaten und sonstigen Bewerbungsunterlagen,
- Extraktion und Strukturierung von Bewerber- und Kontaktdaten,
- Abgleich von Bewerbungsunterlagen mit Stellenbeschreibungen und vom Kunden vorgegebenen fachlichen Kriterien,
- regel- und KI-gestützte Bewertung anhand eines Punktesystems,
- Erstellung von Zusammenfassungen und Hinweisen,
- Darstellung der Erfüllung von Muss-, Soll- und Wunschkriterien,
- Unterstützung bei der Verwaltung von Bewerbern und Stellen,
- Erstellung oder Unterstützung bei der Erstellung von Kommunikationsinhalten,
- vom Benutzer bewusst auszulösender Versand von Bewerberkommunikation, insbesondere Absagen,
- Export bestimmter Bewerberinformationen.
(3) Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem jeweils gebuchten Tarif und der bei Vertragsschluss geltenden Leistungsbeschreibung.
(4) RecruiterFox wird im Multi-Tenant-Betrieb bereitgestellt. Kunden erhalten keinen Anspruch auf die Überlassung der zugrunde liegenden Software, des Quellcodes oder der technischen Infrastruktur.
(5) Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der vereinbarten Softwarefunktionen, nicht jedoch einen bestimmten Recruiting-, Bewerbungs- oder Einstellungserfolg.
4. Einsatz von Künstlicher Intelligenz
(1) RecruiterFox verwendet teilweise regelbasierte Verfahren sowie Verfahren der Künstlichen Intelligenz und insbesondere Large-Language-Model-Technologien.
(2) KI-basierte Ergebnisse sind probabilistischer Natur. Sie können insbesondere unvollständig, unzutreffend, missverständlich oder im Einzelfall sachlich fehlerhaft sein.
(3) RecruiterFox dient der Unterstützung menschlicher Recruiting-Prozesse. RecruiterFox trifft selbst keine endgültigen Entscheidungen über Einladung, Einstellung, Ablehnung, Kündigung oder sonstige personalbezogene Maßnahmen.
(4) Eine vom System vorbereitete Bewerberkommunikation wird nur aufgrund einer bewussten Handlung eines berechtigten Benutzers ausgelöst. Der Anbieter trifft durch die Bereitstellung einer solchen Funktion keine Entscheidung über den Bewerber.
(5) Der Kunde bleibt für seine Recruiting- und Personalentscheidungen sowie für die Verwendung der durch RecruiterFox erzeugten Ergebnisse verantwortlich.
(6) Bevor ein durch RecruiterFox erzeugtes Ergebnis für eine Entscheidung über einen Bewerber verwendet wird, hat der Kunde die für seine Entscheidung relevanten Inhalte eigenständig fachlich zu prüfen und die nach dem anwendbaren Recht erforderliche menschliche Aufsicht sicherzustellen.
(7) RecruiterFox ist darauf ausgerichtet, die fachliche Eignung von Bewerbern anhand arbeits- und stellenbezogener Informationen zu unterstützen. Geschützte oder für die fachliche Tätigkeit nicht relevante persönliche Merkmale sollen nicht als Bewertungskriterium verwendet werden.
(8) Der Kunde darf insbesondere nicht versuchen, Recruiting-Bewertungen aufgrund von Kriterien herbeizuführen, deren Verwendung nach dem jeweils anwendbaren Recht unzulässig ist oder gegen Diskriminierungsverbote verstößt.
(9) Der Anbieter kann technische Maßnahmen einsetzen, um offensichtlich unzulässige oder sachfremde Bewertungskriterien zu ignorieren oder ihre Verarbeitung abzulehnen. Hieraus folgt keine Garantie, dass jedes unzulässige Kriterium technisch erkannt werden kann.
(10) RecruiterFox analysiert bestimmungsgemäß keine biometrischen Eigenschaften, Gesichtsausdrücke, Emotionen, Stimme oder Körpersprache und verwendet solche Merkmale nicht zur Bewerberbewertung.
(11) Personenbezogene Kundendaten und Bewerberdaten werden vom Anbieter nicht zum Training oder Fine-Tuning eigener allgemeiner KI-Modelle verwendet. Der Anbieter setzt externe KI-Dienstleister für die Verarbeitung von Bewerberdaten nur im Rahmen solcher Konfigurationen und vertraglicher Bedingungen ein, bei denen diese Daten nicht zum Training allgemeiner KI-Modelle verwendet werden.
(12) Experimental-, Labs- oder Preview-Modelle, bei denen eine Verwendung der verarbeiteten Bewerberdaten zu Trainingszwecken nicht ausgeschlossen werden kann, werden für die bestimmungsgemäße Verarbeitung von Bewerberdaten nicht eingesetzt.
(13) Der Anbieter kann die eingesetzten KI-Modelle und technischen Dienstleister ändern oder ersetzen, soweit die wesentlichen Funktionen von RecruiterFox erhalten bleiben und die jeweils anwendbaren gesetzlichen Datenschutz-, Sicherheits- und KI-rechtlichen Anforderungen eingehalten werden.
(14) Änderungen an KI-Modellen können dazu führen, dass sich bei identischen oder ähnlichen Eingaben im Zeitverlauf unterschiedliche Ergebnisse, Texte oder Bewertungen ergeben. Eine dauerhafte Reproduzierbarkeit bestimmter KI-Ausgaben wird nicht geschuldet.
(15) Gesetzliche Verpflichtungen des Anbieters und des Kunden nach dem jeweils anwendbaren Recht über künstliche Intelligenz bleiben unberührt.
5. Kundenkonto und Teammitglieder
(1) Für jedes Kundenunternehmen wird ein Hauptkonto geführt.
(2) Der Inhaber des Hauptkontos kann Teammitglieder zu dem Kundenkonto einladen und Teammitglieder wieder entfernen.
(3) Sämtliche Teammitglieder eines Kunden nutzen das gemeinsame Tokenkontingent des Kundenkontos.
(4) Nur der Inhaber des Hauptkontos ist berechtigt,
- kostenpflichtige Leistungen zu erwerben,
- Abonnements zu ändern oder zu kündigen,
- zusätzliche Tokenpakete zu erwerben,
- Teammitglieder zu verwalten und
- die endgültige Löschung des Kundenkontos zu veranlassen.
(5) Jedes Teammitglied hat persönliche Zugangsdaten zu verwenden. Die Weitergabe persönlicher Zugangsdaten oder die gemeinsame Nutzung eines individuellen Benutzerzugangs durch mehrere natürliche Personen ist nicht zulässig.
(6) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf sein Kundenkonto erhalten und ausgeschiedene oder nicht mehr berechtigte Teammitglieder unverzüglich entfernt werden.
(7) Der Kunde hat Zugangsdaten angemessen gegen unbefugten Zugriff zu schützen und den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn er eine unbefugte Nutzung oder Kompromittierung eines Benutzerkontos vermutet.
(8) Soweit im jeweiligen Tarif nichts anderes bestimmt ist, besteht keine feste Begrenzung der Anzahl von Teammitgliedern.
6. Kundendaten und Bewerberinhalte
(1) Rechte an vom Kunden bereitgestellten Daten und Inhalten verbleiben beim Kunden bzw. den jeweiligen Rechteinhabern.
(2) Der Kunde räumt dem Anbieter für die Dauer und im Umfang der Vertragsdurchführung die erforderlichen Rechte ein, die vom Kunden bereitgestellten Daten zu speichern, strukturieren, vervielfältigen, technisch zu verarbeiten, an berechtigte Unterauftragsverarbeiter zu übermitteln und zur Erbringung der vereinbarten Leistungen zu verwenden.
(3) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Bereitstellung und Verarbeitung der von ihm über RecruiterFox eingebrachten Daten berechtigt ist und hierfür die nach dem anwendbaren Recht erforderlichen Rechtsgrundlagen, Informationen und sonstigen Voraussetzungen vorliegen.
(4) Der Anbieter erwirbt durch die Bereitstellung von RecruiterFox kein Eigentum an Bewerberdaten.
(5) Bewerberdaten werden innerhalb von RecruiterFox grundsätzlich für höchstens sechs Monate gespeichert und anschließend automatisiert gelöscht, sofern sie nicht bereits zuvor vom Kunden gelöscht wurden oder eine kürzere Löschung gesetzlich oder aufgrund einer Weisung des Kunden erforderlich ist.
(6) Der Kunde kann Bewerberdaten innerhalb der von RecruiterFox bereitgestellten Funktionen jederzeit vor Ablauf der Höchstaufbewahrungsdauer löschen.
(7) Gelöschte Daten können sich nach ihrer Löschung noch für einen technisch notwendigen Zeitraum von höchstens sieben Tagen in Sicherungskopien befinden. Diese Sicherungskopien werden nicht für den laufenden Geschäftsbetrieb verwendet und nach Ablauf des Sicherungszyklus überschrieben bzw. gelöscht.
(8) Nicht personenbezogene, vollständig anonymisierte und aggregierte Nutzungsdaten, insbesondere technische Nutzungsstatistiken, Fehlerstatistiken, Tokenverbrauch oder aggregierte Mengenangaben, darf der Anbieter zur Analyse, Sicherheit, internen Produktverbesserung und zum internen Benchmarking verwenden.
(9) Die nach Absatz 8 verwendeten Daten dürfen keinen Rückschluss auf einzelne Bewerber oder Kunden ermöglichen und werden nicht als kundenbezogene Benchmarkdaten veröffentlicht oder an Dritte vermarktet.
(10) Freiwillig übermitteltes Feedback darf der Anbieter zur Verbesserung und Weiterentwicklung seiner Produkte verwenden. Vertrauliche Informationen oder personenbezogene Daten werden dadurch nicht zu frei verwendbarem Feedback.
(11) Die Verwendung von Namen, Marken oder Logos des Kunden zu Referenz- oder Werbezwecken bedarf einer gesonderten Zustimmung des Kunden.
7. Token-System
(1) Die Nutzung bestimmter RecruiterFox-Funktionen wird anhand interner Nutzungseinheiten („RecruiterFox Token“ oder „Token“) abgerechnet.
(2) Token sind ausschließlich technische Abrechnungseinheiten innerhalb von RecruiterFox. Sie sind kein Zahlungsmittel, kein E-Geld, nicht verzinslich und besitzen keinen selbständigen Geldwert.
(3) Der tatsächliche Tokenverbrauch richtet sich nach dem Umfang der jeweiligen technischen Verarbeitung. Insbesondere können Länge und Umfang von Lebenslauf, Anschreiben, Zertifikaten, Nachweisen, Stellenbeschreibung und sonstigen verarbeiteten Texten den Verbrauch beeinflussen.
(4) In der derzeitigen technischen Konfiguration entspricht ein RecruiterFox Token 1.000 abrechnungsrelevanten Sprachmodell-Token des eingesetzten KI-Dienstes.
(5) Angaben über eine durchschnittliche Anzahl von Kandidatenauswertungen je Tokenkontingent sind lediglich unverbindliche Verbrauchsbeispiele. Insbesondere stellt die Annahme, dass ungefähr zehn RecruiterFox Token für eine Kandidatenauswertung von etwa sechs Seiten Bewerbungsunterlagen benötigt werden können, keine Garantie dar.
(6) Maßgeblich ist der vom eingesetzten KI-System technisch gemeldete bzw. hieraus berechnete tatsächliche Verbrauch. Teilmengen von Token können anteilig belastet oder gutgeschrieben werden, soweit dies technisch vorgesehen ist.
(7) Der Anbieter kann die technische Berechnungs- oder Umrechnungsmethode für zukünftige Abrechnungszeiträume und zukünftige Tokenkäufe ändern, wenn dies aufgrund eines Wechsels des zugrunde liegenden Modells, des KI-Dienstleisters, technischer Änderungen oder erheblicher Veränderungen der zugrunde liegenden Verarbeitungsstruktur erforderlich ist.
(8) Änderungen nach Absatz 7 werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrer Anwendung mitgeteilt. Bereits separat entgeltlich erworbene Tokenpakete dürfen durch eine solche Änderung wirtschaftlich nicht nachträglich entwertet werden. Soweit technisch erforderlich, kann der Anbieter vorhandene Token in wirtschaftlich gleichwertige Nutzungseinheiten umrechnen.
8. Abonnement-Token
(1) Kostenpflichtige Abonnements können ein bestimmtes Tokenkontingent enthalten.
(2) Das im jeweiligen Abonnement enthaltene Tokenkontingent wird zu Beginn jedes monatlichen Nutzungszyklus auf die für den gebuchten Tarif vorgesehene Höhe zurückgesetzt.
(3) Nicht verbrauchte, im Abonnement enthaltene Token verfallen mit Ende des jeweiligen monatlichen Nutzungszyklus und werden nicht in den folgenden Nutzungszyklus übertragen.
(4) Dies gilt auch bei zukünftig angebotenen Jahresabonnements, sofern in der jeweiligen Tarifbeschreibung nicht ausdrücklich eine andere Regelung vorgesehen ist.
(5) Bei vorhandenen Abonnement-Token und separat erworbenen Token werden stets zuerst die im Abonnement enthaltenen und verfallenden Token verbraucht.
9. Zusätzlich erworbene Tokenpakete
(1) Zusätzlich zum Abonnement oder unabhängig von einem Abonnement können separat angebotene Tokenpakete erworben werden.
(2) Separat erworbene Token sind nicht an einen monatlichen Abrechnungszyklus gebunden und bleiben bis zu ihrem Verbrauch oder bis zur endgültigen Löschung des Kundenkontos bestehen.
(3) Separat erworbene Token können auch nach Beendigung eines Abonnements weiter verwendet werden, solange das Kundenkonto besteht.
(4) Token können nicht auf andere Kundenkonten übertragen, verkauft oder gegen Geld eingelöst werden.
(5) Eine Auszahlung nicht verbrauchter Token findet nicht statt, soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
(6) Löscht der Kunde sein Kundenkonto freiwillig und endgültig, verfallen sämtliche noch vorhandenen Token ohne Erstattungsanspruch. Der Kunde ist vor Durchführung der endgültigen Accountlöschung auf diesen Umstand hinzuweisen.
(7) Absatz 6 gilt nicht für Fälle, in denen der Anbieter selbst RecruiterFox dauerhaft einstellt oder aufgrund einer vom Anbieter erklärten außerordentlichen Vertragsbeendigung eine Erstattung nach diesen AGB vorgesehen ist.
10. Vergütung, Umsatzsteuer und Zahlungsabwicklung
(1) Es gelten die unmittelbar vor Abschluss des Checkout-Prozesses ausgewiesenen Preise.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer bzw. sonstigen anwendbaren indirekten Steuern.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, vollständige und zutreffende Rechnungs-, Unternehmens-, Länder- und gegebenenfalls Umsatzsteuer-Identifikationsdaten anzugeben.
(4) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe. Die jeweils verfügbaren Zahlungsmethoden werden dem Kunden während des Checkout-Prozesses angezeigt.
(5) Bei Abonnements ist die Vergütung für den jeweiligen Abrechnungszeitraum im Voraus fällig.
(6) Rechnungen werden ausschließlich elektronisch bereitgestellt.
(7) Scheitert eine Zahlung oder wird eine fällige Forderung nicht beglichen, ist der Anbieter berechtigt, weitere Zahlungsversuche durchzuführen und den Kunden zur Aktualisierung seiner Zahlungsmethode oder Begleichung der Forderung aufzufordern.
(8) Bleibt eine fällige Zahlung trotz angemessener Aufforderung aus, kann der Anbieter die Nutzung von RecruiterFox ganz oder teilweise sperren.
(9) Eine vom Kunden veranlasste Rückbuchung oder ein Chargeback einer berechtigten Forderung kann als Zahlungsstörung behandelt werden und zur vorübergehenden vollständigen Sperrung des Kundenkontos führen.
(10) Weitergehende Rechte des Anbieters wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.
11. Laufzeit, Abonnements sowie Up- und Downgrades
(1) Die Vertragslaufzeit richtet sich nach dem jeweils gebuchten Produkt.
(2) Monatsabonnements haben eine Laufzeit von einem Monat und verlängern sich jeweils automatisch um einen weiteren Monat, sofern sie nicht vor Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
(3) Werden zukünftig Jahresabonnements angeboten, beträgt deren Laufzeit ein Jahr und verlängert sich jeweils um einen weiteren entsprechenden Zeitraum, sofern in der Produktbeschreibung nichts Abweichendes bestimmt ist.
(4) Der Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses. Bei Monatsabonnements beginnt der jeweils folgende Abrechnungszeitraum am entsprechenden Kalendertag des Folgemonats. Existiert dieser Kalendertag nicht, ist der letzte Kalendertag des betreffenden Monats maßgeblich.
(5) Der Kunde kann jederzeit einen Tarifwechsel beantragen.
(6) Upgrades und Downgrades werden grundsätzlich erst mit Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums wirksam. Bis dahin gelten der bisherige Tarif, dessen Funktionen und dessen Tokenkontingent fort.
12. Ordentliche Kündigung
(1) Ein Abonnement kann jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden.
(2) Bis zum Ende des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums bleibt der Zugang zu den im bisherigen Tarif enthaltenen Leistungen bestehen, sofern keine Sperrung oder außerordentliche Kündigung nach diesen AGB erfolgt.
(3) Mit Ende des Abonnements werden keine neuen Abonnement-Token mehr bereitgestellt.
(4) Noch vorhandene Abonnement-Token verfallen mit dem Ende des betreffenden monatlichen Nutzungszyklus.
(5) Separat erworbene Token bleiben nach Kündigung des Abonnements bestehen und können weiterhin verwendet werden.
(6) Die ordentliche Kündigung eines Abonnements führt nicht automatisch zur Löschung des Kundenkontos.
(7) Bereits für einen laufenden Abrechnungszeitraum gezahlte Entgelte werden aufgrund einer ordentlichen Kündigung nicht anteilig erstattet.
13. Inaktive Kundenkonten und Accountlöschung
(1) Kundenkonten ohne aktives Abonnement und ohne verfügbares Token-Guthaben können nach einer Inaktivität von mindestens 365 Tagen gelöscht werden.
(2) Der Anbieter wird eine beabsichtigte Löschung nach Absatz 1 grundsätzlich mindestens 30 Tage vorher an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse ankündigen.
(3) Der Kunde kann die Löschung durch erneute Nutzung, den Erwerb von Token oder ein aktives Abonnement verhindern, sofern das Kundenkonto noch nicht gelöscht wurde.
(4) Der Inhaber des Hauptkontos kann jederzeit die endgültige Löschung des Kundenkontos veranlassen.
(5) Mit der endgültigen Löschung des Kundenkontos endet das Vertragsverhältnis über die Nutzung von RecruiterFox.
(6) Mit der endgültigen Accountlöschung werden die im Produktivsystem gespeicherten kundenbezogenen Nutzungs- und Bewerberdaten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten des Anbieters entgegenstehen.
(7) Daten, die der Anbieter aufgrund eigener gesetzlicher Pflichten aufbewahren muss, insbesondere steuer- oder handelsrechtlich relevante Abrechnungs- und Vertragsdaten, können unabhängig von der Löschung des Kundenkontos für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer gespeichert werden.
14. Sperrung und außerordentliche Kündigung
(1) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich kündigen.
(2) Ein wichtiger Grund für den Anbieter kann insbesondere vorliegen, wenn
- der Kunde RecruiterFox erheblich oder wiederholt rechtswidrig nutzt,
- der Kunde Sicherheitsmechanismen umgeht oder zu umgehen versucht,
- vom Kundenkonto erhebliche Sicherheitsrisiken ausgehen,
- der Kunde RecruiterFox zur vorsätzlichen Herbeiführung rechtswidriger oder diskriminierender Entscheidungen nutzt,
- der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung wesentliche Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt,
- eine berechtigte Zahlung ohne sachlichen Grund zurückgebucht wird oder
- der Kunde in sonstiger Weise schwerwiegend gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.
(3) Soweit der Vertragsverstoß behebbar ist, wird der Anbieter dem Kunden grundsätzlich eine Frist von 14 Tagen zur Abhilfe setzen.
(4) Eine vorherige Abhilfefrist ist nicht erforderlich, wenn aufgrund der Art des Verstoßes eine sofortige Sperrung oder Beendigung zum Schutz der Systeme, anderer Kunden, betroffener Personen oder zur Einhaltung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist oder eine Fortsetzung des Vertrags objektiv unzumutbar wäre.
(5) Der Anbieter kann bis zur Klärung oder Beseitigung eines erheblichen Verstoßes das Kundenkonto oder einzelne Funktionen ganz oder teilweise sperren.
(6) Bei einer durch den Anbieter ausgesprochenen endgültigen außerordentlichen Kündigung werden tatsächlich bezahlte und noch nicht verbrauchte separat erworbene Token grundsätzlich anteilig auf Grundlage ihres ursprünglichen Kaufpreises erstattet. Ein Erstattungsanspruch besteht nicht hinsichtlich solcher Token, deren Kaufpreis nicht wirksam gezahlt, zurückgebucht oder anderweitig erstattet wurde.
(7) Zwingende gesetzliche Kündigungs- und Beendigungsrechte bleiben unberührt.
15. Verfügbarkeit, Wartung und Support
(1) Der Anbieter stellt RecruiterFox mit einer für einen vergleichbaren SaaS-Dienst angemessenen technischen Verfügbarkeit bereit.
(2) Eine bestimmte prozentuale Mindestverfügbarkeit oder ein bestimmtes Service-Level wird im Rahmen der Standardtarife nicht geschuldet.
(3) Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere aufgrund von Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, Fehlerbehebungen, Updates, Störungen von Telekommunikations- oder Internetdiensten, Ausfällen von Unterauftragnehmern, höherer Gewalt oder sonstigen Umständen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Anbieters auftreten.
(4) Planbare Wartungsarbeiten, von denen erhebliche Einschränkungen zu erwarten sind, werden nach Möglichkeit vorab angekündigt.
(5) Standard-Support wird per E-Mail grundsätzlich montags bis freitags zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr deutscher Ortszeit angeboten, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters.
(6) Bestimmte Reaktions- oder Behebungszeiten werden nicht zugesagt.
(7) Telefonischer Support oder abweichende Supportleistungen für Enterprise-Kunden richten sich nach der jeweiligen Individualvereinbarung.
16. Weiterentwicklung und Änderung der Leistungen
(1) Der Anbieter ist berechtigt, RecruiterFox fortlaufend weiterzuentwickeln sowie technische Funktionen, Benutzeroberflächen, Arbeitsabläufe, KI-Modelle und sonstige Bestandteile zu ändern.
(2) Der Anbieter kann unwesentliche Funktionen ändern, ersetzen oder einstellen, sofern hierdurch der wesentliche Vertragszweck und die wesentlichen Nutzungsmöglichkeiten des gebuchten Tarifs nicht unangemessen beeinträchtigt werden.
(3) Wesentliche nachteilige Änderungen der vertraglich geschuldeten Kernfunktionen werden dem Kunden rechtzeitig vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt.
(4) Führt eine solche Änderung zu einer erheblichen nachteiligen Beeinträchtigung der vereinbarten Nutzung, ist der Kunde berechtigt, den betroffenen Vertrag vor Wirksamwerden der Änderung außerordentlich zum Änderungszeitpunkt zu kündigen.
(5) Änderungen, die aufgrund zwingender gesetzlicher Anforderungen, Sicherheitsanforderungen oder zur Abwehr akuter Gefahren erforderlich sind, können auch kurzfristiger vorgenommen werden.
17. Nutzungsrechte an RecruiterFox
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des jeweiligen Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, RecruiterFox über die bereitgestellten Online-Zugänge für eigene geschäftliche Zwecke und durch die berechtigten Benutzer des Kundenkontos zu verwenden.
(2) Nicht gestattet sind insbesondere, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes erlaubt:
- Reverse Engineering, Dekompilierung oder sonstige Rekonstruktion der Software,
- Umgehung technischer Nutzungsbeschränkungen,
- automatisiertes Scraping oder Crawling,
- unbefugte Vervielfältigung oder Bereitstellung der Software für Dritte,
- Weiterverkauf oder Unterlizenzierung von RecruiterFox,
- Bereitstellung von RecruiterFox als eigenes oder fremdes SaaS-Angebot,
- Nutzung von RecruiterFox, seinen nicht öffentlichen Funktionen oder systematisch erzeugten Daten zum Training, zur Rekonstruktion oder zur Entwicklung eines unmittelbar konkurrierenden Software- oder KI-Systems.
18. Rechte an Ergebnissen und Outputs
(1) Der Kunde darf die von RecruiterFox im Rahmen seiner vertragsgemäßen Nutzung erzeugten Zusammenfassungen, Bewertungen, Texte, Exporte und sonstigen Ergebnisse zeitlich unbeschränkt für eigene geschäftliche Zwecke verwenden.
(2) Der Kunde darf solche Ergebnisse insbesondere intern weitergeben, in eigene Dokumentationen übernehmen, bearbeiten und – soweit datenschutzrechtlich und sonst rechtlich zulässig – Bewerbern, Mitarbeitern oder beauftragten Recruiting- und HR-Dienstleistern zur Verfügung stellen.
(3) Soweit an einem erzeugten Output Rechte des Anbieters entstehen können, räumt der Anbieter dem Kunden die zur Nutzung nach den vorstehenden Absätzen erforderlichen Nutzungsrechte ein.
(4) Aufgrund der technischen Besonderheiten generativer KI kann nicht gewährleistet werden, dass ein Output ausschließlich für den Kunden erzeugt wird, einzigartig ist oder selbständig urheberrechtlichen Schutz genießt.
(5) Rechte an vom Kunden bereitgestellten Ausgangsdaten bleiben unberührt.
19. Zulässige Nutzung
(1) Der Kunde darf RecruiterFox ausschließlich im Einklang mit dem jeweils anwendbaren Recht und diesen AGB verwenden.
(2) Untersagt sind insbesondere
- rechtswidrige oder betrügerische Nutzungen,
- die Verarbeitung von Daten, zu deren Verarbeitung der Kunde offensichtlich nicht berechtigt ist,
- die gezielte Umgehung von Sicherheits- oder Zugriffskontrollen,
- Angriffe auf die technische Infrastruktur,
- automatisierte Zugriffe außerhalb ausdrücklich vorgesehener Funktionen,
- die Überlastung oder Störung des Dienstes,
- die Nutzung zur Erstellung oder Durchführung rechtswidriger Auswahl- oder Personalentscheidungen,
- der Versuch, technische Schutzmechanismen gegen unzulässige Bewertungskriterien zu umgehen,
- die Verwendung von RecruiterFox für Zwecke, die mit seinem bestimmungsgemäßen Recruiting-Einsatz offensichtlich unvereinbar sind.
(3) Der Kunde ist für die Handlungen seiner berechtigten Teammitglieder im Rahmen seines Kundenkontos verantwortlich.
20. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Die Parteien beachten die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Bewerber- oder sonstige Personaldaten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt die Verarbeitung auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
(3) Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses, soweit eine Auftragsverarbeitung vorliegt.
(4) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten für eigene Zwecke und in eigener Verantwortlichkeit verarbeitet, insbesondere Unternehmens-, Benutzer-, Kontakt-, Vertrags- und Abrechnungsdaten, richtet sich die Verarbeitung nach der jeweils geltenden Datenschutzerklärung des Anbieters.
(5) Der Anbieter setzt für die Erbringung von RecruiterFox Unterauftragsverarbeiter ein, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist. Einzelheiten ergeben sich aus der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
21. Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werdende vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln.
(2) Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere
- Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse,
- nicht öffentliche technische Informationen,
- nicht öffentliche Produkt- und Sicherheitsinformationen,
- individuelle Preis- und Vertragskonditionen,
- Bewerber- und Personaldaten,
- nicht veröffentlichte Dokumentationen,
- Zugangsdaten und Sicherheitsinformationen.
(3) Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung des Vertrags verwendet und nur solchen Mitarbeitern, Beratern und Unterauftragnehmern zugänglich gemacht werden, die sie hierfür benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
(4) Nicht als vertraulich gelten Informationen, die
- allgemein bekannt oder ohne Vertragsverletzung öffentlich zugänglich sind,
- der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren,
- rechtmäßig von einem hierzu berechtigten Dritten erlangt wurden oder
- unabhängig von den vertraulichen Informationen entwickelt wurden.
(5) Gesetzlich oder behördlich erforderliche Offenlegungen bleiben zulässig. Soweit rechtlich zulässig, ist die jeweils andere Partei vor einer solchen Offenlegung zu informieren.
(6) Die Verpflichtungen dieses Abschnitts gelten fünf Jahre über das Vertragsende hinaus. Für Geschäftsgeheimnisse und personenbezogene Daten gelten sie solange fort, wie die betreffende Information aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder ihrer Natur geschützt ist.
(7) Individuell vereinbarte Vertraulichkeitsvereinbarungen, insbesondere mit Enterprise-Kunden, gehen diesen Regelungen im Falle von Widersprüchen vor.
22. Datenexport und Anbieterwechsel
(1) RecruiterFox stellt Selbstexportfunktionen zur Verfügung. Hierzu gehört insbesondere der Export von Listen angenommener und abgelehnter Bewerber einer Stellenausschreibung einschließlich der hierfür vorgesehenen Kontaktinformationen, Zusammenfassungen und Bewertungen.
(2) Soweit der Kunde aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere der anwendbaren Bestimmungen über den Wechsel von Datenverarbeitungsdiensten, Anspruch auf einen darüber hinausgehenden Export hat, stellt der Anbieter die hiervon erfassten exportierbaren Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereit.
(3) Zu den nach Absatz 2 exportierbaren Daten können insbesondere vom Kunden bereitgestellte Eingabedaten, durch die Nutzung unmittelbar oder mittelbar erzeugte Ausgabedaten sowie zugehörige Metadaten gehören, soweit diese dem gesetzlichen Exportumfang unterfallen.
(4) Ausgenommen bleiben insbesondere Daten, Softwarebestandteile, Algorithmen, Geschäftsgeheimnisse, Sicherheitsinformationen und sonstige digitale Vermögenswerte des Anbieters oder Dritter, soweit diese nach dem anwendbaren Recht nicht herauszugeben sind.
(5) Der Kunde kann einen gesetzlich vorgesehenen Anbieterwechsel oder Export in Textform gegenüber dem Anbieter verlangen. Der Anbieter unterstützt einen solchen Wechsel im gesetzlich erforderlichen Umfang.
(6) Der Anbieter schuldet ohne gesonderte Vereinbarung keine individuelle Datenmigration, keine Entwicklung von Schnittstellen für einen bestimmten Drittanbieter, keine Implementierung in Systeme des Kunden und keine individuelle Migrationsberatung, soweit solche Leistungen nicht zwingend gesetzlich geschuldet sind.
(7) Gesetzlich erforderliche Übergangs-, Export- und Abruffristen bleiben unberührt.
(8) Vor einer freiwilligen endgültigen Accountlöschung ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, die von ihm benötigten Daten zu exportieren.
23. Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
- bei Übernahme einer ausdrücklich als solche bezeichneten Garantie sowie
- soweit eine Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften nicht ausgeschlossen oder begrenzt werden darf.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur für den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden.
(3) Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(4) Soweit die Haftung nach Absatz 2 eröffnet ist, ist sie je Schadensereignis und insgesamt pro Vertragsjahr auf den doppelten Betrag der Nettovergütung begrenzt, die der Kunde für RecruiterFox innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten bei Fortführung des zum Schadenszeitpunkt bestehenden Vertrags zu entrichten hätte.
(5) Besteht zum Schadenszeitpunkt kein Abonnement, ist die Haftung nach Absatz 4 auf das Doppelte der innerhalb der zwölf Monate vor Eintritt des schadensbegründenden Ereignisses vom Kunden tatsächlich für RecruiterFox gezahlten Nettoentgelte begrenzt.
(6) Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Anbieter bei leichter Fahrlässigkeit nicht für mittelbare oder atypische Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder entgangene Geschäftsmöglichkeiten, soweit diese nicht zum vorhersehbaren vertragstypischen Schaden aufgrund der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht gehören.
(7) RecruiterFox übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine KI-generierte Bewertung, Zusammenfassung oder Empfehlung inhaltlich vollständig oder fehlerfrei ist oder zu einer bestimmten fachlich, wirtschaftlich oder rechtlich gewünschten Personalentscheidung führt.
(8) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, soweit diese überwiegend darauf beruhen, dass der Kunde
- unrichtige, unvollständige oder ungeeignete Daten bereitgestellt hat,
- ungeeignete oder rechtswidrige Bewertungskriterien verwendet hat,
- erkennbare Fehler eines KI-Outputs trotz gebotener Prüfung übernommen hat,
- RecruiterFox vertrags- oder rechtswidrig genutzt hat oder
- erforderliche menschliche Prüf- und Entscheidungsschritte unterlassen hat.
(9) Eine Haftung für Datenverluste wird, soweit gesetzlich zulässig, auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, soweit der Kunde im Rahmen der ihm technisch zur Verfügung stehenden Export- und Sicherungsmöglichkeiten zumutbare Sicherungsmaßnahmen unterlassen hat. Eigene gesetzliche Datensicherungs- und Sicherheitsverpflichtungen des Anbieters bleiben hiervon unberührt.
(10) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
24. Dauerhafte Einstellung von RecruiterFox
(1) Der Anbieter kann den Betrieb von RecruiterFox insgesamt dauerhaft einstellen.
(2) Eine geplante vollständige Einstellung wird grundsätzlich mindestens drei Monate im Voraus angekündigt.
(3) Während der verbleibenden Nutzungsdauer wird der Anbieter dem Kunden ermöglichen, seine Daten im Rahmen der vorhandenen und gesetzlich erforderlichen Exportmöglichkeiten zu exportieren.
(4) Im Voraus gezahlte Vergütungen für Zeiträume nach der endgültigen Einstellung werden anteilig erstattet.
(5) Noch nicht verbrauchte, separat entgeltlich erworbene Token werden anteilig auf Grundlage des jeweiligen ursprünglichen Kaufpreises erstattet.
(6) Weitergehende zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
25. Preisänderungen
(1) Der Anbieter kann die Preise bestehender Abonnements für zukünftige Abrechnungszeiträume ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund veränderter Hosting-, Infrastruktur-, KI-, Personal-, Lizenz-, Zahlungsabwicklungs-, Sicherheits- oder sonstiger wesentlicher Leistungskosten oder aufgrund erheblicher Veränderungen des Leistungsumfangs.
(2) Preisänderungen dürfen nicht willkürlich erfolgen und müssen unter Berücksichtigung der Interessen beider Vertragsparteien angemessen sein.
(3) Eine Preiserhöhung wird dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt.
(4) Eine Preiserhöhung gilt frühestens ab dem ersten Abrechnungszeitraum, der nach Ablauf der Ankündigungsfrist beginnt.
(5) Der Kunde kann das betreffende Abonnement bis zum Wirksamwerden der Preiserhöhung zum Ende des zu diesem Zeitpunkt laufenden Abrechnungszeitraums kündigen.
(6) Bereits im Voraus bezahlte Zeiträume und bereits separat erworbene Token werden durch eine spätere Preiserhöhung nicht nachträglich verteuert.
26. Änderung dieser AGB
(1) Der Anbieter kann diese AGB für bestehende Vertragsverhältnisse ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist.
(2) Sachliche Gründe können insbesondere sein:
- Änderungen gesetzlicher Anforderungen,
- neue oder geänderte Rechtsprechung,
- Änderungen behördlicher Anforderungen,
- Sicherheitsanforderungen,
- notwendige technische oder organisatorische Änderungen,
- Anpassungen an neue Produkt- oder Abrechnungsstrukturen, sofern der Vertragscharakter nicht grundlegend verändert wird.
(3) Änderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem vorgesehenen Wirksamwerden an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse mitgeteilt.
(4) Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Änderungen, das vorgesehene Wirksamkeitsdatum und gegebenenfalls bestehende Widerspruchs- oder Kündigungsrechte hinweisen.
(5) Führen Änderungen zu einer wesentlichen nachteiligen Veränderung der vertraglichen Position des Kunden, kann der Kunde den betroffenen Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich beenden.
(6) Widerspricht der Kunde einer Änderung, die für die Fortführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist, können beide Parteien das betroffene Vertragsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich beenden.
(7) Preisänderungen richten sich ausschließlich nach § 25 und werden nicht auf Grundlage dieses Abschnitts vorgenommen.
27. Kommunikation
(1) Vertragsbezogene Mitteilungen können in Textform an die im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet werden.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine hinterlegte E-Mail-Adresse und sonstigen wesentlichen Kontaktdaten aktuell zu halten.
(3) Nachteile, die ausschließlich darauf beruhen, dass der Kunde eine veraltete oder nicht erreichbare Kontaktadresse hinterlegt hat, gehen nicht zulasten des Anbieters, soweit der Anbieter die mangelnde Erreichbarkeit nicht kannte und nicht kennen musste.
28. Schlussbestimmungen
(1) Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Anbieter und Kunde gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Zwingende gesetzliche Vorschriften, die aufgrund des Sitzes des Kunden oder des konkreten Sachverhalts ungeachtet der Rechtswahl anzuwenden sind, bleiben unberührt.
(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland und ist eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis München.
(4) Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(6) An die Stelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.